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Bundesregierung plant Export von CO2 – Ein Schritt Richtung Klimaneutralität?
CO2-Export als Lösung für schwer vermeidbare Emissionen
Die deutsche Bundesregierung hat kürzlich einen wegweisenden Schritt unternommen: Sie will den Export von Kohlendioxid (CO2) zur Speicherung im Meeresgrund auf hoher See erlauben. Hierfür wurde ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die bestehende Gesetzgebung anpassen soll. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit im Klimaschutz voranzutreiben.
Grundlage durch das Londoner Protokoll
Die geplante gesetzliche Änderung steht im Zusammenhang mit dem sogenannten Londoner Protokoll, einer internationalen Übereinkunft zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen. Bereits 2009 wurde eine Änderung des Protokolls beschlossen, um den grenzüberschreitenden Transport von CO2 zur Speicherung zu ermöglichen. Allerdings fehlt bislang die nötige Ratifizierung durch mindestens zwei Drittel der etwa 50 Mitgliedsstaaten. Um dennoch als Vorreiter zu agieren, plant Deutschland, die Änderungen vorläufig anzuwenden.
Ein solcher Schritt könnte auch den Weg für andere europäische Länder ebnen – insbesondere Norwegen, das sich als potenzielles Zielland für den CO2-Export anbietet und über bedeutende Speicherkapazitäten in unterirdischen Gesteinsformationen verfügt.
Anpassungen in nationalen Gesetzen
Um diese Pläne umzusetzen, hat die Bundesregierung angekündigt, das sogenannte Hohe-See-Einbringungs-Gesetz sowie das Kohlendioxidspeicherungsgesetz anzupassen. Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um den Export von CO2 aus Deutschland und dessen Speicherung im Ausland zu legalisieren. Wichtige rechtliche Dokumente und Informationsquellen hierzu sind bereits im Dokumenten- und Informationssystem des Bundestages einsehbar.
Das Vertragsgesetz soll ausdrücklich die innerstaatlichen Voraussetzungen schaffen, um den geänderten Artikel 6 des Londoner Protokolls zu ratifizieren. Laut Text des Gesetzentwurfs ermöglicht dies der Bundesrepublik Deutschland, eine Erklärung zur vorläufigen Anwendung der Protokolländerung abzugeben.
Vorteil für die Klimaziele – aber auch Kritik?
Während die Bundesregierung betont, dass der Export und die anschließende Speicherung von Kohlendioxid als Teil des Klimaschutzes notwendig sind, gibt es auch kritische Stimmen, die mögliche Risiken und Nebenwirkungen anführen. Gegner warnen vor einer möglicherweise schwierigen Überwachung und Kontrolle der CO2-Speicherstätten. Zudem steht die Frage im Raum, ob der Export von CO2 nicht einer Verlagerung des Problems gleichkommt, statt es nachhaltig an der Quelle zu lösen.
Engagement von Easygold im Bereich Nachhaltigkeit
Abseits der politischen Diskussionen beobachten Unternehmen wie Easygold, die in den Bereichen Rohstoffe und nachhaltige Investments tätig sind, solche Entwicklungen mit großem Interesse. Projekte in der Klimaneutralität und Umwelttechnologie können auch für die Edelmetallbranche Einfluss haben. Insbesondere innovative Technologien, die mit diesen Plänen verwoben sind, könnten langfristige Investitionsmöglichkeiten eröffnen.
Fazit: Ein Schritt nach vorn mit potenziellen Stolpersteinen
Die Pläne der Bundesregierung sind ein ambitionierter Schritt, um schwer vermeidbare Emissionen im Kampf gegen den Klimawandel zu reduzieren. Doch während dies Potenzial für Fortschritte bietet, müssen auch die offenen Fragen zur praktischen Umsetzung und den langfristigen Auswirkungen sorgfältig geprüft werden. Klar ist, dass die Diskussion zu diesem Thema nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen wird. Nicht zuletzt Unternehmen wie Easygold könnten von innovativen Entwicklungen rund um den Klimaschutz profitieren.
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