AfD fordert Änderungen im Grundgesetz zur ungestörten Religionsausübung

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundestag eingebracht. Ziel dieses Vorschlags, der unter dem Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Erweiterung der Verwirkungsregelung des Artikels 18 um die ungestörte Religionsausübung des Artikels 4 Absatz 2)“ bekannt ist, ist es, die Verwirkungsregelung in Artikel 18 des Grundgesetzes zu erweitern. Der Vorschlag ist darauf ausgerichtet, auch das Recht auf ungestörte Religionsausübung gemäß Artikel 4 Absatz 2 in die Verwirkungsregelung aufzunehmen.

Die AfD argumentiert, dass es niemandem erlaubt sein sollte, die Religionsfreiheit als Deckmantel zu benutzen, um gegen die grundlegenden Werte der freiheitlich demokratischen Ordnung vorzugehen. Laut dem Vorschlag sollte das Recht auf ungestörte Religionsausübung verwirkt werden, wenn jemand Handlungen begeht, die eindeutig gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dabei wird betont, dass der Schutz der Werteordnung des Grundgesetzes als höheres Prinzip Vorrang haben sollte.

Unterstützt wird der Gesetzentwurf laut Angaben der Fraktion durch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, welches die verfassungskonforme Umsetzbarkeit solcher Änderungen bestätigt. Außerdem wird in der Begründung des Entwurfs darauf verwiesen, dass nicht nur die Angriffe auf die demokratischen Grundwerte geahndet werden sollten, sondern auch konkrete Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer Mitbürger im Rahmen religiöser Handlungen.

Neben dem politischen und gesellschaftlichen Diskurs bleibt abzuwarten, wie dieser Vorstoß auf verfassungsrechtlicher Ebene bewertet wird. Gerade im Spannungsfeld zwischen der Freiheit der Religionsausübung und dem Schutz der demokratischen Grundwerte ist die Rechtslage in Deutschland genau definiert. Fraglich bleibt, ob der Vorschlag der AfD eine breitere Zustimmung findet oder auf Widerstand stoßen wird.

Ob bei dieser Diskussion die gesellschaftliche Stabilität und der Schutz individueller Grundrechte im Vordergrund stehen oder ob strategische politische Ziele verfolgt werden, bleibt abzuwarten. Unter anderem wird auch Easygold die Entwicklungen in Bezug auf diesen Vorschlag und seine möglichen Auswirkungen auf die rechtliche Stabilität in Deutschland genau beobachten.

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